Über uns

Städtebauliche Funktionen der Hagener Kleingärten

Das Kleingartenwesen in Hagen und damit in erster Linie die zahlreichen Kleingartenanlagen in unserer Stadt, erfüllen für unsere Bürger zahlreiche wichtige Funktionen und sind daher in ihrem städtebaulichen Wert von besonderer Bedeutung.
Folgende sozialen, ökologischen und städtebaulichen Aufgaben stehen dabei im Vordergrund, die von den Kleingartenanlagen übernommen werden und dadurch ihre besondere Bedeutung hervorheben:

  • Kleingärten als Ersatz für den fehlenden Hausgarten
  • Kleingärten als Möglichkeit der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit durch kreative Gartengestaltung
  • Kleingärten als nutzbarer Freiraum für Familien
  • sozialpädagogischer und medizinischer Wert des Kleingartens
  • Freizeit- und Erholungswert der Kleingärten
  • Kleingärten als wichtiger Bestandteil des Alltags gerade bei älteren Menschen
  • Kleingärten als kulturelles Kleinod der Stadt mit historischer Bedeutung
  • Bedeutung des Kleingartens im ökologischen (u.a. Nischen für Tiere; Vernetzung von Grünflächen) sowie stadthygienischen Sinne
  • Kleingärten als Bestandteil des städtischen Grünflächensystems.

Die Förderung des Kleingartenwesens und die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes ist Aufgabe und Ziel unseres Verbandes.
Diese Ziele werden insbesondere verwirklicht durch:

  • die Schaffung und Sicherung von öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen in Verbindung mit Wohngebieten,
  • die Förderung des Interesses für Naturzusammenhänge bei jungen Menschen durch Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendgruppen,
  • die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege,
  • die Förderung der Gesundheit durch Gartenarbeit, das Erleben der Gartengemeinschaft und das Erzeugen von gesundem Obst und Gemüse,
  • die Eingliederung von Mitbürgern, um deren gesellschaftliche Ausgrenzung zu vermeiden,
  • die Übertragung der Verwaltung oder die Weiterverpachtung angepachteter Flächen an seine als kleingärtnerisch und steuerlich gemeinnützig anerkannten Mitgliedervereine im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 BKleingG sowie die Überwachung der Einhaltung kleingarten- und pachtrechtlicher Vorschriften und der Gartenordnung,
  • die fachliche und rechtliche Betreuung unserer Mitglieder durch Schulung und Fachberatung; dabei werden auch die Leistungsangebote des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. und des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner wahrgenommen.
  • Die Interessenvertretung unserer Mitglieder in der Öffentlichkeit, gegenüber der Stadt und der Verwaltung, politischen Gremien auf Landes- und Kommunalebene sowie Landesbehörden, in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.,
  • die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei Erstellung von der Öffentlichkeit zugänglichen Kleingartenanlagen.
  • Maßnahmen zum Erhalt der Kleingarteneigenschaft von Anlageflächen gegebenenfalls durch Grunderwerb.